Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGBs)
1. Geltungsbereich:
Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen
gelten für sämtliche Geschäftsverbindungen
zwischen der INTRATEC GmbH und ihren Kunden, insbesondere
für sämtliche Verträge, die die INTRATEC
GmbH als Verkäuferin mit den Kunden über
die von ihr gehandelten Waren abschließt. Etwaige
abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers/Abnehmers
sind ausgeschlossen. Mit der Auftragserteilung erkennt
der Käufer die Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma INTRATEC GmbH unter Verzicht etwaiger eigener
Geschäftsbedingungen an. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden werden insbesondere nicht dadurch Vertragsinhalt,
dass die INTRATEC GmbH schweigt oder ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Angebot und Vertragsabschluss:
Angebote der Firma INTRATEC GmbH sind freibleibend
und unverbindlich. Zum Angebot gehörende Daten
und Unterlagen sind mangels anderweitiger Vereinbarung
nur annähernd maßgebend und stellen insbesondere
keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Ein Kaufvertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung
der Bestellung durch die Firma INTRATEC GmbH zustande.
Bei Fehlen einer solchen schriftlichen Bestätigung
gilt der Kaufvertrag mit der widerspruchslosen Entgegennahme
der gelieferten Ware durch den Käufer nach Maßgabe
der durch die INTRATEC GmbH insoweit erteilten Rechnung
als abgeschlossen.
Wird die Ware bei einer Bestellung auf Abruf nicht
binnen 12 Monaten seit dem Datum der Auftragsbestätigung
abgerufen, so ist die INTRATEC GmbH wahlweise berechtigt,
entweder vom Vertrag zurückzutreten oder unverzüglich
Abnahme und Bezahlung der Ware zu verlangen.
3. Vertragsabänderungen,
-ergänzungen, Zusicherungen:
Abänderungen und Ergänzungen des Vertrages
werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch
die INTRATEC GmbH wirksam. Entsprechendes gilt für
die mündlichen Nebenabreden und Zusicherungen,
die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen.
4. Preise:
Mitgeteilte Preise, auch soweit sie in der Auftragsbestätigung
der INTRATEC GmbH enthalten sind, gelten als freibleibend.
Sie beziehen sich auf den im Angebot beschriebenen
Leistungsumfang und sind auf der Grundlage der derzeitigen
Kosten ermittelt. Bei deren Erhöhung nach Abgabe
eines Angebotes kann die INTRATEC GmbH die daraus
entstehenden Mehraufwendungen in Rechnung stellen.
Festpreise bedürfen einer besonderen Vereinbarung,
ebenso sind Preisänderungen bei Abnahme abweichender
Mengen vorbehalten. Entsprechendes gilt für Nachbestellungen
innerhalb eines Auftrags. Sämtliche Preisangaben
verstehen sich für unverpackte und unversicherte
Ware.
5. Lieferung, Leistungsfreiheit:
Angegebene Liefertermine sind unverbindlich. Ohne
ausdrückliche schriftliche Zusicherung eines
bestimmten Liefertermins sind die angegebenen Lieferfristen/Liefertermine
nur annähernd und stehen insbesondere unter dem
Vorbehalt der jeweils rechtzeitigen und ordnungsgemäßen
und ausreichenden Belieferung der INTRATEC GmbH durch
ihre Vorlieferanten. Die INTRATEC GmbH ist von ihrer
Lieferverpflichtung insbesondere entbunden, wenn sie
ihrerseits von ihren Vorlieferanten nicht rechtzeitig
und/oder nicht in den richtigen Qualitäten und/oder
Spezifikationen beliefert worden ist. Entsprechendes
gilt bei wesentlichen/behördlichen Importbedingungen,
bei erheblichen Veränderungen des Wechselkurses,
bei wesentlichen Rohstoffverteuerungen sowie Fällen
höherer Gewalt.
Alle durch die INTRATEC GmbH gelieferten Produkte
sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten
Lieferland bestimmt. Dem Kunden ist bekannt, dass
die Wiederausfuhr von Produkten den Außenwirtschaftsgesetzen
der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes
unterliegt und gegebenenfalls genehmigungspflichtig
ist.
6. Versand und Gefahrübergang:
Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder
des Untergangs der Ware geht auf den Käufer über,
sobald die INTRATEC GmbH die zu liefernde Ware an
den Spediteur oder an den Frachtführer oder an
einen anderweitigen insoweit eingesetzten unselbständigen
Beförderer oder an eine sonstige zum Transport
bestimmte Person übergeben hat. Falls vom Käufer
nicht anders vorgeschrieben, steht die Art und Weise
der Versendung im Ermessen der INTRATEC GmbH.
Versand- und Verpackungskosten werden dem Käufer
nach Aufwand in Rechnung gestellt.
7. Eigentumsvorbehalt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen, die der Verkäuferin
aus der Grundlage des Kaufvertrages oder aus sonstigen
Rechtsgründen zusteht, Eigentum der INTRATEC
GmbH. Veräußert der Käufer die gelieferte
Ware an Dritte, so hat er diese auf den bestehenden
Vorbehalt hinzuweisen. Er hat den Dritten zu verpflichten,
Zahlungen bis zur Höhe bestehender Forderungen
ausschließlich an den Verkäufer zu leisten.
Auf Anforderung hat der Käufer die Dritten zu
benennen.
Zahlungsansprüche des Käufers gegen Dritte
gehen mit der Entstehung auf den Verkäufer über,
ohne dass es einer besonderen Abtretungsvereinbarung
bedarf. Vorstehende Regelungen gelten auch für
den Fall, dass das Eigentum des Verkäufers kraft
Gesetzes durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung
oder gutgläubigen Erwerb untergeht.
8. Rechnungsstellung:
Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung
netto zahlbar, unabhängig vom Recht einer eventuellen
Mängelrüge. Für Entwicklungs- und Dienstleistungen
gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungs-datum.
Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder
stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass
sich der Käufer in ungünstigen Vermögensverhältnissen
befindet, ist der Verkäufer berechtigt, ganz
oder teilweise Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
wegen aller fälligen oder nicht fälligen
Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen
zu verlangen. Erfolgt durch den Käufer weder
Erfüllung noch Vorauszahlung der Sicherheitsleistung,
so kann der Verkäufer nach ergebnisloser Fristsetzung
vom Vertrag zurücktreten.
Überfällig ist jede Schuld, die nicht innerhalb
von 30 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen ist. Bei
Verzug ist die INTRATEC GmbH berechtigt, vom 31. Tag
ab Rechnungsdatum an den Käufer die jeweils banküblichen
Zinsen zu berechnen. Schecks und andere Zahlungsmittel
gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung als Barzahlung.
9. Gewährleistung:
Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit
geliefert, die zum Zeitpunkt der Lieferung üblich
ist.
Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich
nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und
handelsüblichen Umfang zu untersuchen. Mängel,
Abweichungen der Ware vom vereinbarten Kaufgegenstand
oder sonstiger Beanstandungen sind sodann unverzüglich
schriftlich zu rügen. Nach Ablauf von 8 Tagen
seit Lieferdatum gilt die Ware als genehmigt, soweit
etwaige Mängel, Abweichungen oder sonstige Beanstandungen
im Rahmen einer stichprobenmäßig auch im
Hinblick auf elektrische Ausführung und technische
Verwendbarkeit durchgeführten Überprüfung
hätten festgestellt werden können.
Liegt ein Mangel, eine Abweichung vom vereinbarten
Kaufgegenstand oder eine sonstige berechtigte Beanstandung
vor, so beschränkt sich die Gewährleistung
der INTRATEC GmbH nach deren Wahl entweder auf Nachbesserung
oder Ersatzlieferung oder Gutschrift des Wertes der
zurückgegebenen Ware. Weitergehende Ansprüche
auf Gewährleistung oder Ersatz eines unmittelbaren
oder mittelbaren Schaden sind ausgeschlossen.
Mit der Verarbeitung der Ware erkennt der Käufer
die Mangelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit
der Lieferung an. Eine Gewährleistung für
bereits verarbeitete Ware ist dementsprechend ausgeschlossen.
Der Käufer hat der INTRATEC GmbH eine angemessene
Zeit zur Mängelbeseitigung zu gewähren.
Warenrücklieferungen im Fall von Mängelrügen,
Fehllieferungen oder sonstigen Beanstandungen sind
nur in Abstimmung mit der INTRATEC GmbH unter konkreter
Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung und den Lieferschein
zulässig. Bei sämtlichen Rücksendungen
trägt der Käufer die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs
bis zum Eingang der zurückgelieferten Ware bei
der INTRATEC GmbH. Im Übrigen haftet die INTRATEC
GmbH nicht für die Brauchbarkeit der gelieferten
Ware zu einem bestimmten Zweck. Gegebenenfalls erteilte
Ratschläge zur Warenverwendung sind unverbindlich.
Eine Gewährleistung der INTRATEC GmbH entfällt
ferner, wenn die gelieferte Ware lediglich zu einem
Prozentsatz mangelhaft ist, der bei derartigen Produkten
als handels- oder branchenüblich gilt.
10. Haftung und Erfüllungsgehilfen:
Die Haftung der INTRATEC GmbH für ihre Erfüllungsgehilfen
ist auf vorsätzliches und grobfahrlässiges
Verhalten beschränkt.
11. Zurückbehaltungsrecht:
Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber
Forderungen der INTRATEC GmbH ein Zurückbehaltungsrecht
auszuüben, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig
festgestellte oder schriftlich anerkannte Ansprüche
handelt.
12. Erfüllungsort und
Gerichtsstand.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen
des Käufers ist der Sitz der INTRATEC GmbH. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien
ist Ellerau. Es gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen in diesen Allgemeinen
Liefer- und Zahlungsbedingungen begründet nicht
die Unwirksamkeit der vertraglichen Vereinbarungen
im Übrigen. Die Parteien verpflichten sich, etwaige
nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen,
deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem
mit der jeweils nötigen Klausel verfolgten Zweck
möglichst nahekommt.
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